Die jüngsten Änderungen im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht betreffen die Hinnahme von Mehrstaatigkeit, die Verkürzung der erforderlichen Aufenthaltsdauer für die Einbürgerung, eine neue Handhabung der Lebensunterhaltssicherung sowie spezifische Sprachanforderungen. Diese Anpassungen zielen darauf ab, die Einbürgerung zu erleichtern und die Integration zu fördern, reflektieren jedoch auch eine Auseinandersetzung mit den Herausforderungen und Realitäten einer globalisierten Welt.
- Mehrstaatigkeit wird akzeptiert: Die bisherige Regelung, nach der Einbürgerungsbewerber ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit aufgeben mussten, wurde abgeschafft. Dies gilt sowohl für Anspruchs- als auch für Ermessenseinbürgerungen. Über 70% der Einbürgerungen im Jahr 2022 fielen bereits unter Ausnahmen, die Mehrstaatigkeit zulassen. Die Regelung trägt der gelebten Realität der Mehrstaatigkeit im Bundesgebiet Rechnung und löst sich von der veralteten Auffassung, Mehrstaatigkeit sei grundsätzlich zu vermeiden.
- Verkürzung der Aufenthaltsdauer: Die für den Erwerb der Staatsbürgerschaft erforderliche Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts wurde von acht auf fünf Jahre reduziert, mit der Möglichkeit einer weiteren Verkürzung auf drei Jahre bei besonderen Integrationsleistungen. Dies soll die Einbürgerung attraktiver machen und Integration beschleunigen.
- Lebensunterhaltssicherung: Die Regelung zur Sicherung des Lebensunterhalts ohne Sozialleistungen wurde verschärft. Das bisherige „Vertretenserfordernis“ wurde durch explizite Ausnahmeregelungen ersetzt, wobei nur drei benannte Ausnahmen einen Leistungsbezug zulassen. Diese Änderung stieß auf Kritik, insbesondere da sie Personen ausschließen könnte, die ihren Lebensunterhalt nicht vollständig selbst sichern können. Eine Härteklausel soll diesen Bedenken entgegenwirken, jedoch bleibt die praktische Umsetzung eine Herausforderung.
- Sprachanforderungen: Für bestimmte Gruppen wie Gastarbeiter der ersten Generation wurden die Sprachanforderungen gelockert, um ihre Einbürgerung zu erleichtern. In Härtefällen können die Anforderungen ebenfalls herabgesetzt werden.
Zusätzlich wurden die Verfahren bei der Urkundenübergabe geändert und eine öffentliche Einbürgerungsfeier als Norm etabliert, allerdings mit der Möglichkeit der Abweichung in begründeten Fällen. Diese Reformen signalisieren eine Neuausrichtung der deutschen Einbürgerungspolitik, die einerseits die Integration fördern und andererseits die Realitäten einer zunehmend vernetzten Welt anerkennen soll.