Einer muss es doch gewesen sein!

Mein Mandant war als Verkäufer in einem kleinen Geschäft tätig. Neben ihm und dem Chef, gab es noch zwei weitere Angestellte. Nach der Inventur behauptete der Chef, dass Ware im Wert von insgesamt 3000,- € “verschwunden” sei. Da er aber nicht wusste, welcher der Angestellten dafür verantwortlich war, kürzte er jedem Mitarbeiter den Lohn im Folgemonat um 1000,- €.

Mein Mandant wollte sich das nicht bieten lassen. Auf meine außergerichtliche Zahlungsaufforderung reagierte der Arbeitgeber nicht, also mussten wir vor Gericht gehen.

Im Gütetermin war sich der Arbeitgeber, der ohne Anwalt erschien, keiner Schuld bewusst. Denn schließlich sei ihm ja Ware abhanden gekommen, wofür einer der Mitarbeiter verantwortlich sein musste. Und da nicht herauszufinden sei, wer genau, sei es nur gerecht, wenn der Schaden durch drei geteilt würde.

Meine Frage danach, ob es sonst arbeitsrechtliche Konsequenzen für einen der Mitarbeiter gab, schließlich warf er ihnen ja faktisch Diebstahl vor, verneinte der Arbeitgeber. Er wisse, dass die Frau meines Mandanten schwanger sei, daher sah er von einer Abmahnung ab. Weshalb die anderen Mitarbeiter nicht abgemahnt wurden, konnte er nicht beantworten. Auch konnte er nicht konkret benennen, welche Ware genau gefehlt haben soll, geschweige denn, wann sie abhanaden gekommen sein soll. Auf die die Frage danach, ob er nicht auch selbst für den vermeintlichen Schaden verantwortlich sein könnte, schwieg er nur.

Ein relativ deutlicher Hinweis des Richters führte dann zu einem überaus günstigen Vergleich für meinen Mandanten. Ob die beiden anderen Mitarbeiter sich den zu Unrecht einbehaltenen Lohn ebenfalls wiedergeholt haben, weiß ich leider nicht.

Der Mandant hat diese Stelle übrigens kurz nach dem Vorfall gekündigt und sich einen anderen Arbeitgeber gesucht.

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